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AGB Meyerhans Mühlen AG

Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Dienstleistungen, Weiterverrechnungen und Verkäufe der Meyerhans Mühlen AG, nachfolgend Verkäuferin, sofern keine besonderen schriftlichen Abweichungen vorgenommen wurden.

Die Meyerhans Mühlen AG behält sich das Recht vor, die AGBs jederzeit an die Gegebenheiten anzupassen, zu ändern und sofort anzuwenden.

Preise

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise netto ab Mühle (EXW), exklusive Verpackungskosten, Fracht und Mehrwertsteuer ohne irgendwelche Abzüge. Alle weiteren Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Es wird der Preis zum Lieferzeitpunkt verrechnet, es sei denn, eine andere Abmachung wurde getroffen. Die Rechnungen sind pünktlich zu bezahlen und der Käufer fällt bei Missachtung automatisch in Verzug. Die Verkäuferin ist in diesem Fall berechtigt, branchenübliche Verzugszinsen zuzüglich Spesen zu verrechnen. Die Verkäuferin bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümerin der Ware. Verrechnungen und Rückbehalte sind ohne schriftliche Anerkennung ungültig. Die Verkäuferin hat jederzeit das Recht, Ware nur gegen Vorauszahlung zu liefern.

Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.

Preiserhöhungen, die durch staatliche Stellen begründet sind, werden vollumfänglich weiterverrechnet. Dies umfasst z.B. Steuern und Abgaben, Preiszuschläge, Änderungen bei den Zolltarifen, Fracht- und Dieselzuschläge, Schifffahrtszuschläge und Pflichtlagertarife.

Lieferbedingungen

Es gelten die Liefertermine gemäss Auftragsbestätigung oder der mündlich vereinbarte Termin. Bei aussergewöhnlichen Ereignissen aufgrund Betriebsstörungen, Unfällen, Konflikten, Epidemien, Naturereignissen oder Ähnlichem ist eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit zu akzeptieren. Teillieferungen sind zu akzeptieren.

Der Kunde bestätigt mit der Unterzeichnung auf dem Lieferschein oder digital auf dem Mobilgerät des Fahrers, dass er mit der Art und Menge der Ware einverstanden ist und diese vollumfänglich gemäss Lieferschein erhalten hat. Die Verkäuferin ist befugt, die Lieferungen in Abwesenheit des Kunden an einem angemessenen Ort zu deponieren. Die Lieferung wird mit einem Foto dokumentiert. Als Beweismittel akzeptiert der Kunde auch die Daten aus dem GPS-System. Sollte die Lieferung nicht dem Lieferschein entsprechen, hat der Kunde sofort nach seiner Rückkehr, spätestens jedoch nach 48h, die Verkäuferin schriftlich zu informieren. Für nicht erhaltene Lieferungen gilt dies analog.

Qualität / Menge

Sofern der Kunde keine spezifischen Qualitätsbestimmungen mit der Verkäuferin vereinbart hat, gilt der Standard der Meyerhans Mühlen AG. Besondere Merkmale sind auf dem Lieferschein oder der Rechnung vermerkt. Bei Loselieferungen kann die gelieferte Menge im üblichen Ausmass abweichen. Der Waagschein ist die Grundlage für die verrechnete Menge.

Sollten einzelne Teile der Gesamtlieferung Gewichtsabweichungen aufweisen, so stellt dies nur dann einen Mangel dar, wenn die gesamte Lieferung ein zu geringes Gewicht aufweist.

Annahmeverzug

Bei nicht fristgerechter Abholung, wenn die Warenannahme ohne wichtigen Grund verweigert wird oder wenn bei vereinbarter Barzahlung die Geschäfte nicht Zug um Zug abgewickelt werden können, befindet sich der Kunde automatisch im Annahmeverzug. Die Verkäuferin ist berechtigt, eine Nachfrist für eine Nachlieferung anzusetzen. Allfällige entstehende Kosten, Arbeitszeit oder branchenübliche Aufwendungen für die Lagerung können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Gewährleistung

Mängel sind der Verkäuferin unverzüglich nach Entgegennahme der Ware anzuzeigen. Der Kunde hat bei Mängeln Anspruch auf Nachbesserung oder Nachlieferung.

Fehler, welche durch unsachgemässe Lagerung oder durch Kontakt mit anderen Stoffen beim Kunden entstehen können, sind ausgeschlossen und die Verkäuferin übernimmt dafür keinerlei Haftung. Mängel, welche der Kunde aus Absicht oder durch Fahrlässigkeit (z.B. Veränderung an der Verpackung, Aufkleber) selbst auslöst, werden nicht durch die Verkäuferin übernommen. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.

Die Verkäuferin haftet lediglich für absichtliche oder grobfahrlässigen Schäden, welche auf den vertraglichen Pflichten basiert. Jegliche Haftung, die der Kunde mit zumutbaren Massnahmen hätte verhindern können, wird ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf den als Kaufpreis vereinbarten Betrag. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. Produktionsausfall, entgangener Gewinn sind ausgeschlossen.

Unterlagen, Rezepturen, Arbeitshilfen

Sämtliche Unterlagen, Rezepturen und Arbeitshilfen von Meyerhans Mühlen AG oder ihr nahestehenden Unternehmen unterstehen der Geheimhaltungspflicht und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ebenso dürfen diese nicht verkauft, kopiert noch veröffentlicht werden. Der Käufer haftet für allfällige Schäden, die durch die Nichteinhaltung entstanden sind.

Für die Richtigkeit der Unterlagen, Rezepturen und Arbeitshilfen wird keine Gewährleistung übernommen.

Datenschutz

Der Käufer ermächtigt die Verkäuferin ausdrücklich, alle Daten für die Geschäftsbeziehung zu bearbeiten, zu speichern und auszuwerten. Dies schliesst alle beteiligten und nahestehenden Unternehmen mit ein. Durch den Einsatz von modernen Lösungen kann der Speicherort auch ausserhalb der EU/EFTA liegen.

Eigentum

Paletten und weitergehende Gegenstände, die der Lieferung der Ware dienen, sind Eigentum der Verkäuferin, sofern sie nicht weiterverrechnet und bezahlt wurden. Können die Tauschgegenstände beim Empfänger nicht Zug-um-Zug getauscht werden, ist die Verkäuferin berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen.

 

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschliesslich CH-8570 Weinfelden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge zum internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) kommt nicht zur Anwendung.